Vor Kurzem veranstaltete der DSB ein Webinar, in dem der ehemalige Finanzbeamte Edgar Oberländer, Vorsitzender des LA-RSV und ehemals Finanzbeamter, über Steuern im Verein referierte.
Auch von der compak-sporting Seite wurden Fragen eingereicht, die beantwortet wurden. Es geht darum, dass der satzungsgemäße Vereinszweck steuerbegünstigt ist. Dieser kann beim Wurfscheibenschießen aber nur dadurch erfüllt werden, wenn zwei Dinge vorhanden sind: Wurfscheiben und Munition. Stellt der Verein beide zur Verfügung, kann er den günstigen Steuersatz von 7% Umsatzsteuer geltend machen. (Ein Grund, warum Gäste immer mehr bezahlen müssen, als Mitglieder).